AGB

Reisebedingungen der Ski-Zunft Rohr e. V.

1. Anmeldung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Ski-Zunft Rohr e.V. den Abschluss eines Reisevertrages zu den nachfolgenden Bedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag tritt mit der Bestätigung der Anmeldung in Kraft. Der Anmelder hat auch für die Vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführter Personen einzustehen, sofern er eine dahingehende ausdrückliche gesonderte Verpflichtung übernommen hat. Anmeldungen minderjähriger sollten durch den Erziehungsberechtigten erfolgen bzw. von diesem durch Unterschrift der Anmeldung genehmigt werden. Auskünfte unserer Anmeldestellen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. An Sportfreizeiten können Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung von Erwachsenen teilnehmen, soweit nichts anderes in der Ausschreibung genannt ist.

2. Bezahlung

Bei der Anmeldung zu Tagesski- und Snowboardkursen, sowie Tages- und Wochenendausfahrten ist der Gesamtbetrag zu bezahlen, bei Wochenausfahrten und Sportfreizeiten genügt eine Anzahlung von 50,- EUR. Die Restsumme muss spätestens drei Wochen vor Reisebeginn auf dem Konto der Ski-Zunft Rohr e.V. eingegangen sein; wenn bei der jeweiligen Reise nicht andere Bedingungen genannt werden.
Bei Überweisungen bitte Name, Adresse, Termin und Reiseziel angeben! Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz die entsprechende Rücktrittsgebühr zu verlangen.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf unsren Webseiten. Andere Absprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Sonderwünsche werden weitergeleitet, wir haften jedoch nicht für deren Erfüllung. Werden einzelne Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche. Liegen zwingen Gründe vor, werden wir uns um die Erstattung von ersparten Aufwendungen bemühen.

4. Preisänderungen

Ausgangspunkt der Preisberechnung ist unsere Ausschreibung. Fehler bei der Zusammenstellung der Reisekosten können auch nachträglich berichtigt werden. Preisänderungen behalten wir uns vor, speziell bei Kursschwankungen.

5. Rücktritt von Ausfahrten und Sportfreizeiten

Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Ski-Zunft Rohr e.V. Erfolgt der Rücktritt spätestens vier Wochen vor Reisebeginn, so werden lediglich Bearbeitungsgebühren von 20,- EUR (bei Tages- und Wochenendausfahrten) bzw. 40,- EUR (bei Wochenausfahrten und Sportfreizeiten) erhoben. Treten Sie später zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlangen wir zusätzlich Ersatz für die uns nachweislich entstandenen Aufwendungen, wie Leerbettzahlungen, Fahrplatzreservierungen usw.
Stellt der Zurücktretende bis eine Woche vor Reisebeginn eine Ersatzperson kommt nur die Bearbeitungsgebühr in Anrechnung.

6. Rücktritt von Ski- bzw. Snowboardkursen

Bei Abmeldung von den Tages-, Wochenendski- und Snowboardkursen bis eine Woche vor Beginn der Kurse wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- EUR einbehalten. Danach besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, die Kursberechtigung kann aber auf einen andern Interessenten übertragen werden.

7. Absage von Ausfahrten und Sportfreizeiten

Die Ski-Zunft Rohr e.V. ist berechtigt eine Reise abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände eine Durchführung der Reise verhindern. Bei Absage werden die angemeldeten Teilnehmer sofort benachrichtigt und die bezahlten Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

8. Verlegung oder Absage von Ski-und Snowboardkursen

Können Kurstage in Folge schlechter Wetterlage nicht wie geplant abgehalten werden, so werden sie in ein schneesicheres Gebiet verlegt. Ist dies nicht möglich, versuchen wir die ausgefallenen Tage nachzuholen. Sollte durch anhaltend schlechte Schneelage die Beendigung der Kurse nicht möglich sein, erhalten Sie eine Gutschrift. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Haftung

Schadenersatzansprüche gegen die Ski-Zunft Rohr e.V. sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Bei beauftragen Beförderungsunternehmen bestimmt sich die Haftung nach dessen Beförderungsbestimmungen. Für Schäden, die dem Teilnehmer durch höhere Gewalt und sonstige vom Veranstalter nicht zu vertretene Umstände einstehen, kann kein Schadensersatz beansprucht werden. Ausgeschlossen sind auch Haftungsansprüche gegen die bei der Skischule tätigen Ski-/Snowboardlehrer und Betreuer, insbesondere Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Jeder Teilnehmer ist an die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Anweisungen der verantwortlichen Personen sowie an die für Übernachtungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, usw. geltenden Ordnungsbestimmungen gebunden. Erhebliche Verletzungen davon berechtigen uns, den Betreffenden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Sehen wir uns gezwungen, einen Teilnehmer nach vorheriger Ankündigung vom Reiseort zurückzuschicken, so hat diese seine Rückreisekosten selbst zu tragen. Bei minderjährigen trifft diese Verpflichtung den/die Erziehungsberechtigten. Weitergehende Schadensersatzansprüche zu unseren Gunsten bleiben unberührt.

10. Versicherung

Bei Ausfahrten und Sportfreizeiten besteht kein Versicherungsschutz. Bei Skikursen sind nur Mitglieder der Ski-Zunft Rohr e.V. über den Württembergischen Landessportbund gegen Haftpflicht und Unfall nach Inanspruchnahme eigener Versicherungen versichert. Haftpflichtansprüche zwischen Mitgliedern, der Ski-Zunft Rohr e.V. sind jedoch ausgeschlossen. Wir empfehlen unseren Teilnehmern die DSV-Jahres-Versicherung. Näheres darüber erfahren Sie in allen Sportgeschäften. Für Wochenendausfahrten und Sportfreizeiten empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

11. Pass-, Devisen- und Zollbestimmungen

Der Teilnehmer ist für seine Person für die Einhaltung der den jeweiligen zwischenstaatlichen Reiseverkehr regelnden Pass-, Devisen und Zollbestimmungen verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten, einschließlich eines eventuellen Rücktransportes, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

12. Ski- und Snowboardkurse / Skisportliche Betreuung (Guiding)

Die Skikurse umfassen vor- und nachmittags jeweils zwei Stunden Unterricht in der Gruppe bei einem ausgebildeten Ski- und Snowboardlehrer. Unter skisportlicher Betreuung (Guiding) verstehen wir hingegen das Vorausfahren eines ausgebildeten Ski- oder Snowboardlehrers zum Kennenlernen der Pisten, aber kein Ski-/Snowboardkurs im obigen Sinn.

13. Ausrüstung

Bitte lassen Sie Ihre Skiausrüstung zu Saisonbeginn in einem Sportgeschäft überprüfen. Besonders wichtig ist eine einwandfrei funktionierende und richtig eingestellte Sicherheitsbindung.

14. Selbstfahrer

Die Fahrt zu den Ski- und Snowboardkursen sollte aus Gründen der Umweltschonung gemeinsam mit dem Bus erfolgen. Bei unsicheren Schneeverhältnissen erfahren Sie den Kursort und die Abfahrtszeit jeweils am Vortag ab 18:00 Uhr beim Organisator des Kurses. Vor der Rückfahrt bitte beim Organisator abmelden.

15. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 

16. Reklamationen

Reklamationen müssen unverzüglich an Ort und Stelle dem Leistungsträger oder der jeweiligen Reiseleitung mitgeteilt werden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

17. Fotos / Videos / Recht am eigenen Bild

Jeder Teilnehmer, einer SZ Rohr Veranstaltung bzw. Skiausfahrt, erklärt sich stillschweigend einverstanden dass jegliches Bild und Tonmaterial für Website, Programmheft und sonstige Publikationen durch die Ski Zunft Rohr ohne jegliche vorherige Zustimmung des Abgebildeten verwendet werden darf. Somit treten alle Teilnehmer das Recht am eigenen Bild ab.